Richtlinienverfahren

Gegenwärtig von Krankenkassen anerkannte „Richtlinienverfahren“ (Therapiemethoden):

(klassische) Psychoanalyse
findet noch heute im klassischen Setting statt: Der Patient liegt auf einer Couch und sagt möglichst unzensiert alles, was ihn gerade bewegt bzw. ihm durch den Sinn geht. Der hinter ihm sitzende Analytiker hört mit einer Haltung frei schwebender Aufmerksamkeit zu und teilt dem Analysanden die während des psychoanalytischen Prozesses gewonnenen Erkenntnisse („Deutung“) mit, wann immer er dies für günstig hält. Psychoanalysen haben einen gewissen Vollständigkeitsanspruch hinsichtlich der Analyse der Psychodynamik der Persönlichkeit des Patienten und können 3-5 Jahre (als kassenfinanzierte Leistung bis zu 300 Stunden; anfangs oft 3 Sitzungen pro Woche), teils sogar länger dauern.

Tiefenpsychologisch fundierte (psychodynamische) Psychotherapie
beruht auf den theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse, bedient sich aber modifizierter Regeln, wie z.B.:
– (meist) nur eine Therapiesitzung pro Woche
– Behandlung im Sitzen
– geringere Höchstanzahl von Therapiestunden (Kurzzeittherapie 24, Langzeittherapie bis zu 100 Stunden)

Die Psychodynamische Therapie strebt – im Vergleich zur klassischen Psychoanalyse – spezifischere, nicht so generelle Zielsetzungen an (Symptomminderung, Einsicht in symptomunterhaltende relevante innere Konflikte und deren Lösung etc.).

Psychodynamische Therapie konzentriert sich auf die zentralen psychodynamischen Aspekte des aktuellen Problems.

Verhaltenstherapie
bedient sich vor allem verschiedener Lerntheorien und betont die Bedeutung von Konditionierungen in Folge verfehlter, zu starker oder zu schwacher Lernvorgänge. Verhaltenstherapie zählt zu den übenden bzw. trainierenden Verfahren.

Systemische Therapie
begreift psychische Probleme bzw. Symptome nicht als Störung des einzelnen Menschen, sondern als Folge einer Störung im sozialen Umfeld des Individuums – also des Systems, in dem die Person lebt.